Tauschring Leer und Umgebung - bargeldloses Tauschen von Dienstleistungen - erweiterte Nachbarschaftshilfe

Geschäftsbedingungen

§ 1. Ziel und Zweck
Der Tauschring ist eine Gemeinschaft mit dem Ziel, ein selbst organisiertes geldloses Verrechnungssystem für LEER u. Umgebung zu betreiben, das zur Entwicklung einer weiteren Nachbarschaftshilfe beiträgt. Der Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert. Das Tauschen innerhalb des Tauschringes beruht auf freiwilligen Tätigkeiten, die aber nicht umsonst geleistet werden. Ein verantwortungsvolles Miteinander ist Voraussetzung und Ziel des Tauschrings.
Der Tauschring für LEER u. Umgebung fördert soziales Engagement durch:
° bargeldlose Hilfe untereinander.
° den sinnvollen Einsatz der eigenen Fähigkeiten, Ideen und Talente unabhängig vom kommerziellen Markt.
° soziale Kontakte untereinander, die neue soziale Netze ermöglichen und die Gemeinschaft stützen.
Der Tauschring für LEER u. Umgebung fördert demokratische Strukturen durch:
° hierarchielose Gleichberechtigung aller Mitglieder
° die Berücksichtigung aller Meinungen zur Festlegung grundlegende Regeln
° die Auseinandersetzung mit den für den Tauschring relevanten Gesetzen z.B. (Steuern/Gewerbe/Schwarzarbeit)
Der Tauschring für LEER u. Umgebung fördert eine neue Kultur des Gebens und Nehmens durch:
° die Gleichwertigkeit aller Tätigkeiten. Es gibt keinen Unterschied zwischen Kopf- und Handarbeit, Männer- und Frauenarbeit oder „einfachen“ und qualifizierten“ Tätigkeiten
° helfen und helfen lassen. Hilfe wird nicht als Almosen angesehen da sie auf Gegenseitigkeit beruht.
Der Tauschring für LEER u. Umgebung fördert die Integration unterschiedlichster Menschen durch:
° die Möglichkeit, dass jeder Bürger (Organisation und Betrieb) Leer und Umgebung Mitglied werden kann.
° die Entwicklung der Beziehungen der Menschen untereinander
° offenes, vorurteilsloses und auf wechselseitiger Anerkennung beruhigendes Miteinander.
Der Tauschring für LEER u. Umgebung fördert neue Konsummuster und Lebensstile im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durch:
° offene, kreative Kommunikation im Rahmen von Treffen und gemeinsamen Aktionen.
° tatkräftige Unterstützung der Umsetzung.


§ 2. Tausch
Die Mitglieder des Tauschrings tauschen untereinander Leistungen und Waren.
Berechnungsgrundlage für Leistungen ist ausschließlich die dafür aufgewandte Zeit. Verrechnungseinheit sind TALENTE. Eine Stunde sind 4(vier) TALENTE.
Der Wert von Waren ist Verhandlungssache. Der Wert des jeweiligen Geschäfts wird von den Geschäftspartnern auf einen Verrechnungsvordruck quittiert und bei der Geschäftsstelle eingereicht.
Diese bucht das Geschäft auf das Mitgliedskonto der Beteiligten. Der Anspruch auf Verbuchung verfällt, falls der Verrechnungsvordruck nicht innerhalb von 6 Wochen nach seiner Ausstellung bei der Geschäftsstelle eingereicht worden ist. (Ausnahme siehe Kündigung in § 6)
Zwischen den Tauschenden vereinbarte €uro-Anteile des Geschäfts (z.B. für Material) werden nicht über die Mitgliedskonten verbucht, sondern müssen von dem Auftraggeber direkt an den Auftragnehmer gezahlt werden.


§ 3. Verrechnungskonten
Jedem Mitglied wird ein Konto eingerichtet. Auf dem werden die Geschäfte der Mitglieder als Gutschrift oder Lastschrift verbucht.
Alle Konten beginnen mit Null. Um Handel betreiben zu können ist kein Guthaben nötig. Die Kontenstände dürfen plus/minus 100 Talente nicht übersteigen. Ausnahmen z.B. bei größeren Aufträgen können durch Mitgliederversammlung beschlossen werden.
° Buchungsaufträge, die ohne Ausnahmeregelung das obere Kontolimit (plus 100 Talente)eines Mitglieds überschreiten, werden in dem überschreitenden Umfang nicht diesem Konto, sondern dem Tauschringspendenkonto Nr.: - Sozialkonto - gutgeschrieben.
° Buchungsaufträge, die ohne Ausnahmeregelung das untere Kontolimit (minus 100 Talente)eines Mitglieds überschreiten würden, werden in dem überschreitenden Umfang gar nicht verbucht, also auch nicht dem Begünstigten des Auftrags gutgeschrieben.
Der Stand kann über die Verwaltung abgefragt werden. Die Anzahl und der Umfang der Buchungen einzelner Mitglieder sind innerhalb des Tauschrings öffentlich und können in der Geschäftsstelle erfragt werden.
Die Mitglieder bekommen jährlich einen Kontoauszug zugeschickt. Buchungen, die innerhalb von 6 Wochen danach nicht beanstandet worden sind, gelten als anerkannt.


§ 4 Marktzeitung
In der Marktzeitung werden Angebote und Gesuche kostenlos veröffentlicht. Die Gesuche werden automatisch 3 Monate nach ihrem erstmaligen Erscheinen gelöscht. Können auf Wunsch aber jederzeit verlängert werden.
Die Mitglieder sind für die Formulierung ihrer Anzeige selbst verantwortlich. Der Vorstand ist berechtigt, Anzeigen zurückzuweisen, die den Grundsätzen des Tauschrings oder geltenden Gesetzen offensichtlich widersprechen. Dem Mitglied ist der Grund der Zurückweisung schriftlich mitzuteilen. Es kann gegen die Zurückweisung Widerspruch erheben, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.
Die Marktzeitung wird allen Mitgliedern kostenlos zugestellt, sie kann auch online unter der Adresse www.tauschring-leer.de eingesehen werden.

§ 5 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag in Geld (€) beträgt je Monat einen Euro. Für ein angebrochenes Jahr wird er im Voraus in einer Summe in Höhe der Anzahl der verbleibenden Monate, im Übrigen zu Anfang eines jeden Jahres als Jahresbeitrag abgebucht. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, ist der Beitrag bis Ende des Fälligkeitsmonat zu überweisen. Bei Versäumnis des Zahlungstermins werden Mahngebühren in Höhe von zwei Euro je Mahnung erhoben.
Neben dem Geldbetrag wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von zwei TALENTEN monatlich erhoben und das Verrechnungskonto der Mitglieder entsprechend belastet.


§ 6 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche (minderjährige mit Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigten) und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele der Gruppe zu unterstützen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung, falls der Aufnahmeantrag nicht abgelehnt wird (§ 4 der Satzung). Damit erkennt das Mitglied die Geschäftsbedingungen an.
Die Mitgliedschaft kann in Ausnahmefällen für eine begrenzte Zeit ausgesetzt werden. (Ruhende Mitgliedschaft). Für die Zeit des Ruhens wird der Name des hiervon betroffenen Mitglieds aus der Mitgliederliste und seine Angebote und Gesuche aus der Marktzeitung– entfernt.
Außerdem entfällt der monatliche Beitrag von 2 Talenten für die entsprechende Zeit, nicht aber der Monatsbeitrag von 1 €. Kündigungen sollten bis zum 20. jeden Monats schriftlich erfolgen. Sie werden zum Ende des darauf folgenden Monats wirksam. Bestehende negative Talente muss das kündigende Mitglied bis zum Wirksamwerden der Kündigung ausgleichen. J
edes Mitglied erhält 15 Talente als Begrüßungsgeschenk aus dem Sozialkonto, sobald das erste Tauschgeschäft, innerhalb des ersten Quartals der Mitgliedschaft, im Tauschring Leer und Umgebung erfolgte. Erfolgte kein Tauschgeschäft innerhalb des ersten Quartals, werden keine Begrüßungstalente gutgeschrieben.
Handelt ein Mitglied offensichtlich zum Schaden des Tauschrings, kann es von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. (Mitgliederversammlung).


§ 7 Konfliktlösung
Ein Tauschgeschäft ist ein Vertrag zwischen den beiden beteiligten Mitgliedern. Die Bedingungen des Tauschhandels sollten möglichst klar formuliert werden. Kommt es dennoch zu Missstimmigkeiten, sind die Parteien zunächst aufgerufen, den Konflikt untereinander zu klären. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Schiedsstelle der Gruppe zur Moderation des Konflikts angerufen werden. Die Schiedsstelle besteht aus drei gewählten Mitgliedern der Gruppe. (Die Namen können in der Geschäftsstelle erfragt werden). Wir wiederum keine Einigung erzielt, entscheidet verbindlich die Mitgliederversammlung.

§ 8 Datenschutz
Der Tauschring darf nur e-mail-Adressen und Telefonnummern der Mitglieder nur innerhalb des Tauschrings verwenden. Angebote und Gesuche in der Marktzeitung werden chiffriert.

§ 9 Rechtsnatur und Haftung
Hinsichtlich der Tauschvorgänge ist der Tauschring nur als Vermittler tätig.Deshalb wird er hieraus weder berechtigt noch verpflichtet. Die auf den Verrechnungskonten verbuchten Werte stellen ausschließlich Verpflichtungen in Form eines Versprechens einer Leistung bzw. des Hoffens auf eine Gegenleistung der Mitglieder gegenüber der Tauschgemeinschaft dar. Sie können nicht in eine geltende Währung eingetauscht werden.
Alle Tauschgeschäfte werden von den Mitgliedern eigenverantwortlich abgewickelt. Für Wert, Zustand und Qualität gehandelter Waren und Dienstleistungen übernimmt die Gruppe keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Erbringung der tauschenden Leistung entstehen können.
Die sich aus Tauschgeschäften evtl. ergebenden Meldepflichten gegenüber Behörden so wie die Regelung steuerrechtlicher Verpflichtungen obliegen allein den Tauschenden.


§ 10 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Leer, den 08. Oktober 2007